- Das Parlament wird erneut entscheiden, ob Mord ein unverjährbares Verbrechen sein soll, nachdem ein Rückkommensantrag gestellt wurde.
- Die Rechtskommission des Nationalrats hat dem Antrag ihrer Schwesterkommission im Ständerat zugestimmt, obwohl beide Räte zuvor für die Unverjährbarkeit von Mord gestimmt hatten.
- Bisher verjährt Mord nach 30 Jahren. Das soll gemäss dem neuen Vorschlag so bleiben.
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) stimmte mit 13 zu 10 Stimmen dem Rückkommensantrag zu, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission (RK-S) war der Ansicht, dass den Interessen der Opfer auch Rechnung getragen werden könne, indem die Frist der Verfolgungsverjährung für vorsätzliche Tötung sowie weitere Straftatbestände von 15 auf 30 Jahre erhöht werde. Das Parlament will diese Frist an jene für Mord angleichen.
Die Frage der Unverjährbarkeit von Mord kommt nun erneut ins Parlament; der Ständerat wird sich voraussichtlich im Herbst damit befassen. Den Anstoss zur Reform hatte der Kanton St. Gallen gegeben mit der Forderung, die Verjährungsfrist von heute dreissig Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufzuheben. Die RK-S beschränkte sich in ihrer Vorlage auf Mord.
Unverjährbar sind heute in der Schweiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen und gewisse Sexualdelikte an Kindern. In der Vernehmlassung war das Vorhaben, Mord zu den unverjährbaren Straftaten zu zählen, auf Ablehnung gestossen.