Sie grölten antisemitische und nationalsozialistische Parolen und hörten rechtsextreme Musik, bis die Polizei kam: Im Juni 2022 trafen sich rund 60 Rechtsextreme aus der Schweiz und Deutschland in einem Pfadiheim bei Rüti im Zürcher Oberland. Sie hatten sich bei der Reservation als Wandergruppe ausgegeben und schafften es, dass vorab niemand Verdacht geschöpft hatte.
Jetzt hat das Bezirksgericht Hinwil zwei Männer verurteilt. Sie hatten den Anlass organisiert. Laut der Staatsanwaltschaft hatte sich der 31-Jährige gegenüber der Polizei als Vermittler ausgegeben und hat am Tag darauf bei der Waldhütte aufgeräumt. Der 30-jährige Mitbeschuldigte hatte das Pfadiheim organisiert, seine Telefonnummer war bei der Reservation hinterlegt.
Beide haben Erfahrung mit der Polizei
Die beiden Männer sagten vor Gericht aber nichts zu den Vorwürfen. Nicht einmal die Fragen des Richters zu ihren persönlichen Verhältnissen beantworteten sie.
Beide haben Erfahrung mit der Polizei. Ein Beschuldigter ist mehrfach vorbestraft wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte – und auch gegen den anderen läuft ein Verfahren. Der Staatsanwalt hatte bedingte Geldstrafen gefordert.
Strafbare Äusserungen waren zu erwarten
Die Verteidiger der beiden Männer hatte hingegen Freisprüche gewollt: Es sei nicht damit zu rechnen gewesen, dass rechtsextreme Parolen gesungen würden, und dass ein Konzert einer Neonazi-Band stattgefunden habe, sei nicht bewiesen. Zudem habe das Treffen nicht im öffentlichen Rahmen stattgefunden, womit der Antirassismus-Artikel nicht anwendbar sei, argumentierten die Anwälte.
Das Bezirksgericht sprach die beiden Männer schuldig, weil es als bewiesen ansieht, dass eine klar rechtsextreme Band aufgetreten war – und dies hätten auch die Beschuldigten gewusst. Der Richter ging darum davon aus, dass die Organisatoren strafbare Äusserungen erwarten konnten und diese gebilligt hatten. Von einem privaten Fest im Freundeskreis könne zudem keine Rede sein.
Mehrere Tausend Franken Verfahrenskosten
Die Geldstrafen fallen mit 11'000 und 10'000 Franken etwas tiefer aus, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Zudem wurden sie bedingt ausgesprochen: So werden die Strafen erst fällig, wenn die beiden sich während der Probezeit wieder etwas zu Schulden kommen lassen. Zahlen müssen sie allerdings mehrere Tausend Franken Verfahrens- und Anwaltskosten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.