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Kanton Neuenburg verbietet das Steigenlassen von Luftballons und Himmelslaternen

Published on 1.1.1970

  • Die Gesetzesvorlage für das Verbot kam aus den Reihen der Fraktion der Grünen und der Partei der Arbeit.
  • Sie wurde mit 55 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen.
  • Vor allem die bürgerlichen Parteien lehnten die Vorlage mehrheitlich ab.

«Dieses Verbot mag auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen. Doch das Steigenlassen von Ballons kommt der Verbreitung von Plastikabfällen in der Umwelt gleich – also Littering. Diese Verschmutzung hat zudem schädliche Auswirkungen auf Wild- und Haustiere», erklärte Cloé Dutoit (Grüne), Erstunterzeichnerin des Gesetzesentwurfs.

Rote, blaue und weisse Luftballons am Himmel.
Legende: Befürworter des Gesetzentwurfs verweisen darauf, Drachen steigen zu lassen. Das sei die umweltfreundlichere Alternative anstelle von Ballons, heisst es. Keystone/GEORGIOS KEFALAS

Hinsichtlich der Himmelslaternen betonte die Abgeordnete: «Sie stellen ein nicht zu unterschätzendes Brandrisiko dar, insbesondere im Sommer.» Daher ist deren Aufstieg bereits in mehreren Regionen der Schweiz verboten, etwa in der Nähe von Flughäfen sowie in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Wallis, Genf und Freiburg.

Bürgerliche sind dagegen

Für SVP-Politiker Damien Schär ist «dieses Gesetz unnötig, da es sich um eine sehr marginale Praxis handelt. Zudem wirft die konkrete Umsetzung Fragen auf: Soll etwa ein Kind bestraft werden, das auf einem Fest versehentlich einen Ballon loslässt?»

Wir setzen eher auf Aufklärung als auf Verbote.

Auch für den FDP-Abgeordneten Damien Humbert-Droz gilt: «Gesellschaft und Bewusstsein entwickeln sich weiter, und die Praxis verschwindet von selbst. Wir setzen eher auf Aufklärung als auf Verbote.» Er warf jedoch die Frage auf, ob ein möglicher Trend in sozialen Netzwerken zu einem Wiederaufleben solcher Aktionen führen könnte.

Die Kantonsregierung sprach sich für den Status quo aus, also gegen ein Verbot von Ballons und Himmelslaternen. Diese Praxis werde nicht als Littering eingestuft und habe im Kanton lediglich symbolischen Charakter sowie eine begrenzte Bedeutung bei festlichen Anlässen. «Wir setzen lieber auf Sensibilisierung», erklärte Umweltdirektor Laurent Favre (FDP).

Feuerwerke sind vom Gesetz nicht betroffen. Diese unterliegen bereits einem Bewilligungsverfahren, zudem ist auf Bundesebene eine entsprechende Initiative hängig.

SRF 4 News, 28.4.2026, 12 Uhr ; 

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