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Angriffe in Zofingen 2024 - Mutmasslicher Täter war «hoch psychotisch»

Published on 1.1.1970

  • Der Mann, der in Zofingen sieben Passantinnen und Passanten teils schwer verletzt hat, ist nicht schuldfähig.
  • Ein Gutachten attestiert ihm paranoide Schizophrenie.
  • Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb eine stationäre Massnahme.
  • Zudem soll der gebürtige Spanier für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Der 43-Jährige griff am 15. Mai 2024 im Bereich des Bahnhofs Zofingen und auf dem Weg durch das Stadtgebiet verschiedene Personen mit Gegenständen an. Danach verschaffte er sich Zutritt zu einem Haus, stach mit einem Messer auf die Bewohnerin ein und verbarrikadierte sich. Spezialkräfte der Polizei konnten ihn später festnehmen.

Polizeiauto hinter Absperrband im Parkbereich.
Legende: Sieben Personen wurden bei den Angriffen zum Teil schwer verletzt. Einige würden noch heute unter der Tat leiden, teilt die Aargauer Staatsanwaltschaft mit. Keystone / Michael Buholzer

Sämtliche Opfer haben die Tat überlebt. «Einzelne betroffene Personen leiden bis heute an den Folgen der Tat und befinden sich weiterhin in Behandlung», teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Therapeutische Massnahme könnte Jahre dauern

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Da der mutmassliche Täter gemäss psychiatrischem Gutachten nicht schuldfähig ist, soll er statt einer klassischen Strafe eine stationäre therapeutische Massnahme erhalten.

Diese könne so lange dauern wie nötig, erklärt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, gegenüber SRF. Die Dauer der Massnahme könnte 10 Jahre oder länger betragen, führt Schuler aus.

Der mutmassliche Täter befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

«Gestützt auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten leidet der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie.» Der Mann sei wohl nicht schuldfähig, sagt die Staatsanwaltschaft. Er soll eine stationäre therapeutische Massnahme absolvieren. Hinzu käme ein Landesverweis von 15 Jahren.

Direkt ausweisen? Geht nicht

Macht das Sinn, einen Täter über längere Zeit zu behandeln, wenn er nachher ins Ausland ausgewiesen wird? Eine berechtigte Frage, sagt Adrian Schuler von der Aargauer Staatsanwaltschaft, aber das System funktioniere nur so: «Wenn die betroffene Person direkt nach einer Straftat ins Heimatland zurückkehren würde, dann würde dieser Staat die Person freilassen.»

Denn die Person wäre im Heimatland frei, weil sie dort nichts verbrochen hat. Die Tat passierte in der Schweiz, deshalb ist die Schweiz zuständig und verhängt Strafen oder Massnahmen.

Als Tourist in die Schweiz eingereist

Der heute 43-jährige Spanier kam gemäss Staatsanwaltschaft als Tourist in die Schweiz. Ihm werden unter anderem mehrfache versuchte Tötung, mehrfache Nötigung, geringfügiger Diebstahl und mehrfacher Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Der Beschuldigte hat die Taten gestanden. Bis zum Entscheid des Gerichts zum Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine therapeutische Massnahme gilt die Unschuldsvermutung.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 20.4.2026, 12:03 Uhr ; 

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